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Neuster Eintrag:
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... und was kostet das nun?

Diese Frage ist verständlich, kann aber nicht pauschal beantwortet werden.

Unterschiedliche Wohnanlagen haben unterschiedliche Anforderungen. Aus diesem Grunde sehen wir uns vor Abgabe eines Angebotes die Wohnanlagen und die entsprechenden Teilungserklärungen an, um Besonderheiten bei der Verwaltung berücksichtigen zu können.

Wir sind der Auffassung, dass es zum Erhalt und zum Ausbau der fachlichen Kompetenz zwingend notwendig ist, sich regelmäßig fortzubilden. Auch der Einsatz von fachspezischer Software sowie der Bezug der entsprechenden Fachliteratur ist elementar wichtig. Selbstverständlich haben wir auch eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.

Unqualifizierte und unabgesicherte Leistungen zu Dumpingpreisen sind nicht unser Ziel.

Wir bieten Ihnen eine fachlich hochqualifizierte Leistung zu einem angemessenen Preis an!

Auch der Umfang der Verwaltungsleistung wird von vielen Kunden nicht sofort wahrgenommen. Dabei gibt es viele Arbeiten, wie Sie aus der nachstehenden Auflistung entnehmen können, die vom Verwalter ausgeführt werden, der Eigentümer jedoch erst spät oder sogar gar nicht bemerkt, dass sie stattgefunden haben.

Das sieht der Eigentümer:

Wirtschaftsplan
Hausgeldabrechnung
Eigentümerversammlung
Rundschreiben
Aushänge
Mitarbeiter bei Anwesenheit in der Wohnanlage
Individuelle Leistungen wie Beratung / Information / Mitwirkung von Wohnungsverkäufen
Hausgeldabrechnung
Eigentümerversammlung
Rundschreiben
Aushänge
Mitarbeiter bei Anwesenheit in der Wohnanlage
Individuelle Leistungen wie Beratung / Information / Mitwirkung von Wohnungsverkäufen


Der etwas tiefere Einblick der Verwaltungsbeiräte:

Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
(Preisanfragen, Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle)
Belegprüfung
Vorbereitung der Eigentümerversammlung
Ortstermine
Beiratsgespräche
Korrespondenz und Verträge
Maßnahmen zur Erhaltung der Hausordnung
Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld

Was der Eigentümer nicht sieht:

Kaufmännische Leistungen:
Verbuchen sämtlicher Geldein- und ausgänge
Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeiträgen
Bearbeiten von Lastschriftbuchungen
Überwachung von Zahlungseingängen
Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen auf Zahlungsrückstand
Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten
Rechnungskontrolle
Anweisen und Veranlassen von Zahlungen
Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung
Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksame Leistungen
Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft
Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen
Veranlassen von Heizkostenabrechnungen
Erfassen von Verbraucherwerten (Heizölbestand, Wasser- / Stromverbrauch)
Kennen und Beachten von Lohn- / Einkommensteuer- / Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergestz, etc.

Technische Leistungen:

Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerngeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln
Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen)
Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister
Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (z.B. Antenne)
Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzug-, Heizungs-, Pumpen-, Feuerlöschwartung)
Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feueerlöscher, etc.)
Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnung mit Versicherung
Vergeben/Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. Abrechnen
Beauftragen von Sachverständigen
Kennen und Beachten von z.B. AGB, BGB,WEG, Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. Durchführungsbestimmungen

Allgemeine Verwaltung:
Korrespondenz mit Eigentümern
Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten
Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung
Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
Beraten von Eigentümern, Hausmeistern
Abschluss von Verträgen, etc.

 

 

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen oder etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, sie sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.

JOHN RUSKIN engl. Sozialreformer (1819-1900)