Betriebskostenabrechnung
Selbstverständlich sind wir auch in der Lage Ihnen für Ihre Mieter oder Ihr Objekt Betriebskostenabrechnungen zu erstellen.
Sie liefern uns Ihre Daten und die im Mietvertrag vereinbarten Umlageschlüssel und wir erstellen kurzfristig für Sie die gewünschten Abrechnungen.
Wir bitten Sie zu dringend zu beachten, dass Betriebskostenabrechnungen für Ihre Mieter spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsfrist abgerechnet worden sein müssen. Rechnen Sie zu spät ab, kann das nachteilige Folgen für Ihre Nachforderungen haben. Für Guthaben der Mieter hat dieses auch bei verspäteter Abrechnung keine Auswirkungen. Dieser hat nach wie vor einen Anspruch auf Auszahlung.